Als Thrombophilie wird ein Zustand bezeichnet, bei dem im Vergleich zur Normalbevölkerung eine erhöhte Neigung zu thromboembolischen Ereignissen (arterielle/venöse Thrombosen, Aborte) infolge einer Störung des Hämostasesystems besteht. Davon abzugrenzen sind Erkrankungen, welche mit einem erhöhten Thromboserisiko ohne primäre Veränderungen des Hämostasesystems einhergehen, wie z. B. eine Unterschenkelfraktur mit konsekutiver Immobilisierung.
Die Inzidenz der erstmals aufgetretenen Thrombosen liegt in unselektierten Kollektiven zwischen 71 und 117 pro 100.000 pro Jahr. Dabei steigt die Inzidenz von Thrombosen deutlich mit dem Alter an (< 5 / 100.000 bei Kindern unter 15 Jahren auf Werte von 450 bis 600 / 100.000 bei über 80-jährigen). Das Thromboserezidivrisiko hängt entscheidend davon ab, ob das initiale Ereignis mit einem transienten oder persistierenden Risikofaktor assoziiert war. So beträgt die Rezidivinzidenz im ersten Jahr nach Beendigung einer antikoagulatorischen Sekundärprophylaxe bei Patienten mit einem vorübergehenden Risikofaktor, wie z. B. einer vorausgegangenen Immobilisierung ca. 3 %. Demgegenüber weisen Patienten mit einem persistierenden Risikofaktor wie z. B. einem hereditären Defekt eine deutlich höhere Rezidivinzidenz von ca. 10% auf.
Ziel der Thrombophilie-Diagnostik ist daher die Ermittlung des individuellen Risikoprofils eines Patienten für thromboembolische Rezidive. Anhand dessen kann unter Abwägung mit dem potentiellen Blutungsrisiko die Notwendigkeit und Dauer einer Antikoagulation zur Sekundärprophylaxe festgelegt werden. Störungen des Hämostasesystems können entweder hereditär sein oder im Zusammenhang mit Krankheiten, Medikamenteneinnahmen oder einer Schwangerschaft erworben werden. Die Tabellen 1 und 2 geben einen Überblick über die wichtigsten hereditären und erworbenen Formen der thrombophilen Diathese. Anzumerken ist, dass in ca. 30?40 % der Fälle kein thrombophiler Risikofaktor nachgewiesen werden kann und somit die Ursache der Thromboseneigung bei diesen Patienten derzeit noch unklar bleibt. Bevor die Diagnostik auf einen thrombophilen Hämostasedefekt nach einem thrombotischen Ereignis initiiert wird, sollten thrombogene Grunderkrankungen wie z. B. Tumoren bzw. ein erworbener passagerer Risikofaktor (z. B. Immobilisierung) ausgeschlossen sein. Neben der Krankengeschichte des Patienten sind u.a. ein Blutbild sowie Entzündungsparameter als Basisdiagnostik sinnvoll.
Ebenso ist die Lokalisation der Thrombose von Bedeutung, da bei Thrombosen an untypischer Stelle (z. B. Mesenterialvenenthrombose) häufiger Hämostasedefekte als Ursache nachgewiesen werden. Schließlich kann die Familienanamnese Hinweise auf einen möglichen erblichen Defekt geben. Derzeit wird bei folgenden Indikationen eine Thrombophiliediagnostik empfohlen: - Erstmanifestation einer Thrombose oder Lungenembolie vor dem 45. Lebensjahr
- rezidivierende venöse Thromboembolien und Thrombophlebitiden
- Thrombosen an ungewöhnlicher Lokalisation
- Familiäre Häufung thromboembolischer Ereignisse
- Rezidivierende Aborte
Ist die Indikation zu einer Gerinnungsabklärung gegeben, sollten die in Tab. 1 beschriebenen Parameter untersucht werden. Bei negativen Befunden kann eine weitere Diagnostik (s. Tab. 3) erwogen werden, sofern ein dringender V. a. einen angeborenen Defekt besteht, z. B. aufgrund einer positiven Familienanamnese. Die Interpretation pathologischer Ergebnisse der Gerinnungsdiagnostik erfordert besondere Erfahrung, nicht zuletzt weil die Differentialdiagnose zwischen hereditären und erworbenen Störungen für die diagnostische und therapeutische Strategie wichtig sein kann. Grundsätzlich sollten, abgesehen von molekulargenetischen Untersuchungsergebnissen (Faktor-V-Leiden-Mutation und Prothrombinmutation), alle auffälligen Befunde durch eine Zweituntersuchung bestätigt werden. Zur Differenzierung von angeborenen und erworbenen Veränderungen sind häufig mehrere Verlaufskontrollen notwendig. Eine gezielte Familienuntersuchung kann bei V. a. erbliche Defekte sinnvoll sein.
Mögliche erworbene Veränderungen des Hämostasesystems (z. B. Akut-Phase-Reaktion, Lebersynthesestörung, Vitamin-K-Mangel, Anitkoagulation) müssen in die Beurteilung der Thrombophiliediagnostik mit einbezogen werden, da sie die Ergebnisse bestimmter Parameter beeinflussen. So ist die Kenntnis der Leberfunktion von Bedeutung für die Beurteilung pathologischer Testergebnisse von Gerinnungsfaktoren und ?inhibitoren, zur Einschätzung der Lebersyntheseleistung kann orientierend der Quick-Wert herangezogen werden.
Die zusätzliche Bestimmung von APTT und Thrombinzeit (TZ) ist sinnvoll, um den Einfluss möglicher Antikoagulanzien zu erkennen und um auch seltene Ursachen einer Thrombophilie (z. B. Dysfibrinogenämie) zu erfassen.
In der Akutphase eines thromboembolischen Ereignisses können die Parameter der Thrombophiliediagnostik verändert sein. Normalbefunde schließen einen hereditären Defekt aus, erniedrigte Werte in dieser Phase beweisen dagegen nicht einen angeborenen Defekt. Die endgültige Diagnose darf daher erst nach mindestens einmaliger Bestätigung in ausreichendem zeitlichen Abstand gestellt werden.
Unter oraler Antikoagulation mit Cumarinderivaten sind die Vitamin-K-abhängigen Inhibitoren Protein C oder Protein S in der Regel vermindert. Frühestens 4?6 Wochen nach Absetzen der oralen Antikoagulation läßt sich eine Diagnostik wesentlich sicherer durchführen. Dies gilt auch für die Bestimmung von Lupusantikoagulantien. Unter Heparingaben kann Antithrombin vermindert sein, eine Kontrolle sollte 2?4 Wochen nach Beendigung der Therapie erfolgen.
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