Da fetale Erkrankungen und Entwicklungsstörungen in den meisten Fällen bei Schwangerschaften zu finden, die keiner Risikogruppe angehören, hilft nur ein Ultraschallscreening zur Verbesserung der Erkennungsraten. Das Entdecken auffälliger Befunde beim routinemäßigen Ultraschall und die Weiterleitung an speziell ausgebildete Untersucher der DEGUM Stufe II und III sind die Grundideen des Mehrstufenkonzeptes.
Die Effektivität dieses flächendeckenden Managements hängt somit sehr stark von der Qualität des Ultraschallscreenings ab. Besondere Bedeutung hat hierbei der Basisultraschall im Zeitraum 19. bis 22. Schwangerschaftswoche. Die derzeit gültigen Mutterschaftsrichtlinien geben hierbei die Mindestanforderungen vor. Die 2006 veröffentlichten DEGUM I-Richtlinien gehen darüber hinaus und müssen von entsprechend zertifizierten Untersuchern zusätzlich berücksichtigt werden.

Daher wollen wir Ihnen an dieser Stelle eine kurze Übersicht zu den geforderten Befunden, Tips bei der Durchführung geben und beispielhafte Abbildungen demonstrieren: