Unter der Überprüfung der körperlichen Integrität ist der Nachweis von 4 Gliedmaßen(-knospen), der Ausschluß eines Hydrops fetalis, der Ausschluß eines Anencephalus durch Nachweis einer geschlossenen Schädelkalotte und der Ausschluß von großen zystischen, intraabdominellen Raumforderungen (>2 cm) zu verstehen. Vielfach wird die beispielhafte Nennung des dorsonuchalen Ödemes missverstanden. Hiermit ist keine obligate Nackentransparenzmessung gemeint. Ein deutlich ausgeprägtes Nackenödem sollte dem Untersucher auffallen. Die exakte Vermessung der Nackentransparenz mit der dazugehörigen Riskoberechnung hingegen ist nicht Bestandteil der Routinediagnostik. Eine entsprechende Aufklärung über die Möglichkeiten des Ersttrimesterscreening ist jedoch stets zu empfehlen.