Die Röteln (Rubeola) sind eine der bekanntesten aber zum Glück eher seltene Infektion in der Schwangerschaft. Obwohl es bereits seit 1974 in Deutschland eine entsprechende Impfung gibt, und die WHO die Ausrottung des kongentialen Rötelnsyndroms in Europa bis zum Jahre 2010 formuliert hat, kommt es auch in Deutschland noch einzelnen Fällen des CRS. Eine Infektion der Mutter kurz vor oder zu Beginn der Schwangerschaft kann zu Abort (Fehlgeburt) oder erschiedenen Missbildungen des Kindes führen. Ein solches angeborenes Krankheitsbild mit Schäden an Auge, Ohr und Herz wurde bereits 1941 von Gregg beschrieben und wird als Rötelnembryopathie bezeichnet. Da nicht jeder Mensch als Kleinkind schutzgeimpft wird oder die Röteln als Kinderkrankheit durchmacht, wird heute in Deutschland allen Mädchen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren eine Impfung gegen Röteln angeboten, damit im Fall einer späteren Schwangerschaft Immunschutz gegen diese Infektion besteht. Die Kontrolle dieses Schutzes (?Rötelntiter?, Schutz ab Ak-Titer 1 : 32 im HAH-Test) gehört zu den Untersuchungen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge. Wenn eine Schwangere ohne Immunschutz mit einem an Röteln Erkrankten in Kontakt kommt, besteht die Möglichkeit, kurzfristig einen passiven Impfschutz aufzubauen: Röteln-Immunglobulin, schnellstmöglich nach Exposition vor Virämie gegeben, kann die Embryopathie verhindern. Immunstatusbestimmung und gegebenenfalls Schutzimpfung vorgeplanter Schwangerschaft gehören zu den Leistungen der GKV.