Auf Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin und der Arbeitsgemeinschaft für Ultraschalldiagnostik in der Deutschen Gesellschaft.

Mit der Ultraschalluntersuchung sind wir in der Lage, eine Vielzahl von kindlichen Erkrankungen zu erkennen bzw. auszuschließen. Vor der Durchführung der Untersuchung bitten wir Sie, folgendes zur Kenntnis zu nehmen.

Die Ultraschalluntersuchung ist ein bildgebendes Verfahren, das nach heutigem Wissenstand keine negativen Auswirkungen und Schäden beim ungeborenen Kind hervorruft. Dies gilt auch für wiederholte Untersuchungen.

Auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt des Untersuchers kann nicht erwartet werden, dass zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft alle Fehlbildungen erkannt werden können.

Es ist möglich, dass kleinere Defekte nicht erkannt werden, z.B. ein Loch in der Herzwand, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, kleinere Defekte im Bereich der Wirbelsäule sowie Finger- und Zehenbildungen.

Auch kann die Beurteilbarkeit  des ungeborenen Kindes durch ungünstige
Untersuchungsbedingungen erschwert sein:

  • verminderte Fruchtwassermenge
  • ungünstige Kindslage
  • kräftige mütterliche Bauchdecke
  • Narben

Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass Chromosomenstörungen (wie z.B. Trisomie 21) mit einer Ultraschalluntersuchung nicht erkannt werden können. Hierfür sind intrauterine Eingriffe wie Fruchtwasserpunktionen, Placentapunktion oder Nabelschnurpunktionen mit Untersuchung des Fruchtwassers, der Placentazotten oder des Nabelschnurblutes notwendig.

Aus einem unauffälligen Ultraschallbefund kann nicht abgeleitet werden, dass Ihr Kind normal entwickelt und gesund ist.